Als SUB-Mitglied kannst Du Deine Studierendenvertretung wählen!
Der Studierendenrat wird nach Proporz gewählt. Es gilt grundsätzlich das gleiche System wie bei den Nationalratswahlen: Einerseits wählst Du die Liste einer Partei (oder benutzt eine leere Liste). Anderseits hast Du 40 Stimmen, die Du frei auf verschiedene Kandidierende verteilen kannst. Du kannst eine kandidierende Person bis zu dreimal wählen. Du kannst auch nach Belieben Kandidierende streichen oder solche von anderen Listen hinzufügen (panaschieren).
Hier findest Du alle Informationen, die Du zum Wählen brauchst.
Das Wahlfenster ist offen. Unter wahlen.sub.unibe.ch kannst Du bis am 26. März um 12 Uhr Mittags Deine Stimme abgeben.
Wahlverfahren
Die Wahlen des Studierendenrates finden nach dem Proporzwahlverfahren statt, wie es auch bei den Wahlen für den Nationalrat sowie bei vielen Kommunalwahlen zum Einsatz kommt. Man wählt also eine der eingereichten Listen, die man mittels panaschieren, streichen und kumulieren verändern kann.
Die Listen
Da die Universität als ein einziger Wahlkreis definiert ist und der Studierendenrat 40 Sitze hat, befinden sich dementsprechend auf der Liste 40 Felder. Die Listen werden von den Fraktionen eingereicht. Enthält eine Liste weniger Namen als Felder, so fallen die restlichen Stimmen der Listenfraktion zu.
Panaschieren, Streichen, Kumulieren
Die Listen können von den Wähler*innen abgeändert werden. Solange sich freie Plätze auf der Liste befinden, lässt sie sich mit Kandidierenden von anderen Listen beliebig ergänzen. Jede Stimme, die einer anderen Liste zufällt, wird der ursprünglichen Liste entzogen. Zusätzlich lassen sich die Stimmen für jede*n Kandidierende*n kumulieren. Ihr dürft jeden Namen maximal dreimal (nicht zweimal, wie bei den meisten Listenwahlen) auf die Liste schreiben, um der Person mehr Stimmen zu geben. Zudem dürft ihr Kandidierende von den Listen streichen. Wenn die Namen nicht durch Kandidierende anderer Fraktionen ersetzt werden, fallen die Stimmen der leeren Felder der Listenfraktion zu. Es kann auch eine leere Liste verwendet werden und mit beliebigen Kandidierenden gefüllt werden. Leere Listenplätze gehen in diesem Fall an keine Liste, ausser es wird eine entsprechende Liste im dafür vorgesehenen Feld eingetragen.
Listenverbindungen
Die Fraktionen dürfen ihre Listen mittels Listenverbindungen kombinieren. Jede Liste darf maximal einer Listenverbindung angehören. Die verbundenen Listen werden bei der Auszählung wie eine Liste behandelt.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Wahlen findest Du in den Statuten und im SR-Wahlreglement. Sofern etwas nicht im SR-Wahlreglement geregelt ist, gelten sinngemäss die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (ab Art. 16). Eine ausführliche Erklärung des schweizerischen Wahlsystems findest Du hier.
Beachte aber, dass Du die Kandidierenden dreimal auf die Liste setzen kannst, nicht wie im Video zweimal. Um eine Person auf eine Liste zu setzen, musst Du sie nur anwählen und nichts dazu notieren. Streichen funktioniert durch rauslöschen der Person.
Der Studierendenrat (SR) ist das Parlament der SUB. Er besteht aus 40 Mitgliedern. Davon müssen mindestens 16 Frauen sein. Er will alle zwei Jahre gewählt. Der SR wählt und beaufsichtigt den Vorstand und weitere AmtsträgerInnen. Er legt die politischen Positionen der SUB fest. Er fällt grundsätzlichen Entscheide zu den SUB-Dienstleistungen und entscheidet über die Strukturen der SUB.
Ergreife die Gelegenheit und bestimme an der Uni mit! Du kannst entscheiden, wer zukünftig die Studierenden gegenüber der Uni politisch vertritt und was wir dabei fordern. Ebenso bestimmst du über die Zukunft der beliebten SUB-Dienstleistungen, wie z.B. von Studijob, des Campus Festivals, der Rechtsberatungen und des Sozialfonds.
Der SR beschäftigt sich mit wichtigen hochschulpolitischen Themen, die deinen Unialltag und dein Studium massgeblich mitprägen: