Kandidieren 2025

Bist du SUB-Mitglied und willst dich im Studierendenrat einbringen? Du kannst entweder für eine bestehende Fraktion kandidieren oder deine eigene Fraktion gründen. Alle Informationen zur Kandidatur findest du hier.

Für eine bestehende Fraktion kandidieren

Wenn du als neue kandidierende Person für eine bestehende Fraktion zu den Wahlen antreten willst, kannst du direkt Kontakt zur betreffenden Fraktion aufnehmen. 

Hier findest du alle Informationen und Dokumente, die für die Kandidatur eingereicht werden müssen. 

Alle Fraktionen müssen spätestens bis am 10.02.2025 ihre Absicht zur Listeneingabe ankündigen. Die definitive Listeneingabe mit allen Kandidierenden inklusive Wahlunterlagen erfolgt bis zum 10.03.2025. 

Mit einer eigenen Liste antreten

Du kannst auch mit einer eigenen Liste, auf der mindestens eine Person kandidiert, antreten. Dafür muss auf der Liste mindestens eine Person kandidieren und 20 SUB-Mitglieder müssen schriftlich bestätigen, dass sie deine Liste unterstützen. Bis zum 10.02.2025 müssen alle (neuen und bestehenden) Fraktionen ihre Absicht zur Listeneingabe bei uns ankündigen. 

Bei Fragen kann das Wahlbüro unter  erreicht werden.

Infos und Dokumente für Kandidierende

Hier findest du allgemeine Informationen, die dir als Kandidat*in von Nutzen sein können, sowie Dokumente, die für die Kandidatur eingereicht werden müssen.

Wahlanleitung

Dokumente

  • Die Listeneingabe muss bis spätestens Montag, 10. Februar 2025 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
  • Der Wahlvorschlag (Liste) muss bis spätestens Montag, 10. März 2025 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen enthalten, wie Sitze zu vergeben sind und keine Namen mehr als zweimal.
  • Diese Tabelle wird parallel zum ausgedruckten Wahlvorschlag elektronisch eingereicht via Mail an wahlen.sub@unibe.ch
  • Gruppierungen, die seit Beginn der Legislatur nach den Wahlen 2023 nicht im Studierendenrat vertreten sind, müssen die Bestätigung des Wahlvorschlags gemeinsam mit der Liste der Kandidierenden bis am 10. März um 12:00 Uhr einreichen.
  • Die Wahlannahmeerklärung muss bis spätestens Montag, 10. März 2025 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Diese muss von allen Kandidierenden einer Liste unterschrieben und dem Wahlvorschlag/Liste beigelegt werden, um die Kandidatur für den SR zu bestätigen.
  • Eine Listenverbindung muss bis spätestens Montag, 10. März 2025 um 14:00 Uhr eingereicht werden. Auf der zweiten Seite des Dokuments können zudem Unterlistenverbindungen eingegangen werden.
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