An der Uni Bern sind ca. 80% der Studierenden neben dem Studium erwerbstätig. Viele davon könnten sich sonst das Studium nicht leisten, andere sammeln Erfahrungen für ihr späteres Leben.
Studium und Arbeit müssen vereinbar sein!
Noch immer stossen arbeitende Studierende während dem Studium auf viele Hürden. Manche Studiengänge sind unflexibel gestaltet und einzelnen Dozierenden fehlt das Verständnis für arbeitende Studierende. In vielen Studiengängen ist es insbesondere das Einführungsjahr, welches arbeitende Studis vor Probleme stellt. Von Politiker*innen geforderte Studienzeitbeschränkungen oder höhere Gebühren bedrohen diejenigen, die wegen fehlender finanzieller Mittel auf einen Nebenjob angewiesen sind.
Auch das Stipendiensystem des Kantons Bern benachteiligt arbeitstätige Studierende: Jeder Lohn über 600 Franken im Monat wird vollständig vom Stipendium abgezogen, so dass Studierenden gar nichts von Nebenarbeit haben und dies obwohl die Stipendien in der Regel gerade mal für ein Existenzminimum reichen.
Die SUB und die Fachschaften setzen sich dafür ein, dass Arbeit und Studium zukünftig besser verbunden werden können. Zu unseren Forderungen gehören flexible Studiengestaltung und freie Auswahl, Teilzeit-Programme bei stark strukturierten Studiengängen, Aufklärung von Dozierenden, keine Studiendauerstrafen und ein Stipendiensystem, welches arbeitende Studierende nicht bestraft.
Viele Studierende müssen für ihr Studium Praktika absolvieren. Diese sind von Studiengang zu Studiengang sehr unterschiedlich gewichtet und organsiert. So können sie sich zum Beispiel in Bezug auf ihre Funktion, Dauer, die Bezahlung, die Gewichtung im Studium etc. unterscheiden. Praktika sind oft schlecht bezahlt und können für Studierende, die sich das Studium selbst finanzieren müssen, zu prekären Situationen führen. Auch für finanziell schwächer gestellte Studierende darf ein obligatorisches Praktikum nicht zur Bedrohung des Studienabschlusses werden.
Auch für finanziell schwächer gestellte Studierende darf ein obligatorisches Praktikum nicht zur Bedrohung des Studienabschlusses werden. Die SUB geht davon aus, dass Studierende, die ihren Lebensunterhalt komplett selber finanzieren mussen, ungefähr 2000 Franken pro Monat brauchen. Eine Entschädigung für ein Vollzeitpraktikum darf deswegen auch nicht unter 2000 CHF liegen. Deshalb fordert sie für obligatorische Praktika eine Entlöhnung von mindestens 2000 CHF auf eine 100% Stelle und eine Überprüfung der Anstellungsbedingungen durch die Studiengangleitungen resp. Unterstützung von Student*innen in Lohnverhandlungen mit Arbeitgeber*innen.
Für obligatorische unbezahlte Kurzpraktika (im Bereich von einzelnen Wochen) innerhalb von Studienplänen, fordert die SUB eine einheitliche Vergabe von ECTSPunkten: Die Höhe der ECTS-Punkte sollte nach dem effektiven Arbeitsaufwand erfolgen und dem Richtwert 1 ECTS-Punkt = 30 Arbeitsstunden entsprechen.
Die Fachschaftsvorstände sind von den Studiengangleitungen und den Fakultäten als Expert*innen in Sachen Praktikumserfahrungen und Wissen über studiengangspezifische Missstände (oder gar Missbrauchsfälle) zu behandeln. Eine engere lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen den genannten Stellen ist unbedingt wünschenswert.