Die Rekurskommission ist die Judikative der SUB. Sie beurteilt Beschwerden gegen Beschlüsse von SUB-Organen (Studierendenrat, Vorstand, SUB-Kommissionen) und Fachschaften sowie Kompetenzkonflikte. Sie besteht aus mindestens sechs Mitgliedern. Wählbar sind SUB-Mitglieder und ehemalige SUB-Aktive. Die Namen der aktuellen Kommissionsmitglieder gibt das SUB-Sekretariat auf Anfrage bekannt. Geregelt sind die Rekurskommission und ihr Verfahrensrecht in Art. 31 und 32 der SUB-Statuten sowie im Reglement über die Rekurskommission.
Achtung: Eine Beschwerde muss schriftlich und unterschrieben in zwei Exemplaren eingereicht werden. Ein blosses E-Mail genügt nicht.
Post:
Studierendenschaft der Universität Bern (SUB)
Rekurskommission
Lerchenweg 32
3012 Bern
E-Mail:
Wer eine Beschwerde einreichen will, muss einen Kostenvorschuss von CHF 20 leisten. Gezahlt werden kann dieser Betrag bar auf dem SUB-Sekretariat oder durch Überweisung auf das Konto der SUB. Bei finanziellen Problemen oder anderen besonderen Umständen kann ein Gesuch um Erlass des Kostenvorschusses gestellt werden. Wenn die Rekurskommission den Beschwerdeführenden recht gibt, erhalten sie den Vorschuss wieder zurück.
Kontoverbindung:
IBAN: CH91 0900 0000 3000 39975
Konto: 30-3997-5
Zahlungszweck: Kostenvorschuss Rekurs