Vorlagen mit laufender Referendumsfrist

Gegen Beschlüsse des SR kann nach Art. 6 des Urabstimmungsreglements das Referendum ergriffen werden.

Referenden

Verlangen es 350 Stimmberechtigte innerhalb eines Monats seit den anfechtbaren Beschlüssen des SR respektive der GV, kommt es zur Urabstimmung betreffend:
a. Reglements- und Statutenänderungen durch den SR;
b. Erlass, Änderung und Aufhebung von Positionspapieren, in denen längerfristig und verbindlich inhaltliche Ansichten der SUB festgehalten sind, durch den SR;
c. Beschlüsse des SR betreffend Beitritt zu und Austritt aus einem Dachverband der Studierenden; und
d. Beschlüsse der Generalversammlung (GV) ausser Verabschiedung von Resolutionen.
(Art. 6 Urabstimmungsreglement (UrabstR))

Zu fakultativen Referenden werden Unterschriftenlisten lediglich für jene Erlasse angeboten, für welche jemand dem Vorstand kundgetan hat, konkret ein Referendum zu ergreifen. Die angebotenen Unterschriftenlisten beschränken sich auf jene Organisationen, die dem Vorstand kundgetan haben, selber Referendumsunterschriften zu sammeln.
 

Vorlagen mit laufender Referendumsfrist

25.2024 Aktualisierung Positionspapier Nachhaltigkeit - Frist bis 17.3.26

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