Jahresprogramm und Rechenschaftsbericht sind die wichtigsten formalen Management-Instrumente des Vorstands. Das Amtsjahr ("politische Jahr") der SUB dauert von Beginn Herbst-, bis Ende Frühlingssemester. Der Vorstand gibt sich anfangs Amtsjahr ein Jahresprogramm, welches der Studierendenrat genehmigen muss (Art. 23 Abs. 4 Statuten). Am Ende der Amtsperiode legt der Vorstand über die geleistete Arbeit Rechenschaft ab (Art. 27 Abs. 2 Statuten).