Kulturförderung

Mit dem Unterstützungsfonds unterstützt die SUB Projekte von Studierende und Gruppierungen, die sich kulturell engagieren wollen, mit finanziellen Beiträgen. Schliesslich ist Kultur dann am schönsten, wenn sie alle mitgestalten und aktiv dabei mitwirken können.

Wir fördern alle Formen von studentischen Kulturprojekten, welche dem ideellen oder materiellen Interesse der Studierenden entsprechen und nicht fachspezifisch sind. Um finanzielle Unterstützung von der SUB zu erhalten, musst du ein Gesuch in Form eines schriftlichen Projektdossiers an das Vorstandsmitglied für Kommunikation stellen.

Das Gesuch muss mindestens 30 Tage vor der geplanten Veranstaltung eingereicht werden.

Das Projektdossier setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  1. Vorstellung des Projekts
    Erläutere, was deine Projektidee ist, wen du mit deinem Projekt erreichen willst und warum wir dich unterstützen sollen.
  2. Art und Höhe der geforderten Unterstützung
    Erwähne, ob es sich beispielsweise um ein Theaterstück, Konzert oder einen Workshop handelt und wie viel finanzielle Unterstützung du beantragen willst.
  3. Budget
    Erstelle ein vollständiges Budget, in dem du Ausgaben wie auch bereits eingenommener und noch zu erwartende Beiträge auflistest. Je exakter dein Budget ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass du Unterstützung erhältst.

Unvollständige Projektdossiers werden nicht weiter überprüft.

Reiche dein Gesuch beim Ressort Kommunikation per Mail ein. Auch bei weiteren Fragen kann dir das Vorstandsmitglied Ressort Kommunikation behilflich sein: nina.hummel@unibe.ch

Bei Anträgen unter CHF 1’000 entscheidet der Vorstand über das Gesuch. Der Vorstand tagt wöchentlich und prüft die Gesuche innerhalb von 14 Tagen. Beachte bei der Planung deines Projekts diese Bearbeitungszeiten.

Anträge ab CHF 1’000 werden zweimal jährlich im Studierendenrat an der ersten Sitzung des Semesters behandelt. Die jeweiligen Eingabefristen sind: 31. Juli (für die erste Sitzung im Herbstsemester) und 31. Januar (für die erste Sitzung im Frühlingssemester).

Im Unterstützungsfondreglement  erhältst du weitere Informationen zu den Unterstützungsbedingungen, Formalitäten und zur Gesuchsprüfung.

Der Unterstützungsfonds dient der Unterstützung von Projekten, die von SUB-Mitgliedern oder von SUB-Gruppierungen durchgeführt werden.

Unterstützt werden Projekte, die sich nach Interessen der Studierenden richten, seien dies kulturelle, hochschulpolitische, geschlechts-, insbesondere frauen*spezifische, wissenschaftliche oder informative Vorhaben. Sportliche Aktivitäten können nicht unterstützt werden.

Die Leitlinien zum Unterstützungsfonds dienen als Grundlage bei der Bearbeitung von eingegangenen Gesuchen

Unterstützungsfondsreglement