Als SUB-Mitglied kannst du deine Studierendenvertretung wählen!
Alle zwei Jahre wählen die Studierenden der Uni Bern die 40 Mitglieder des Studierendenrat (SR), um über die Zusammensetzung des SUB-Parlamentes zu bestimmen.
Die Studierendenratswahlen (SR-Wahlen) finden vom 24. März bis zum 14. April 2025 statt.
Resultate Studierendenratswahlen 2025
Das Wichtigste in Kürze
Termine und Veranstaltungen
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Kandidierende 2025
Das Wahlfenster wurde am 14. April 2025 geschlossen und die Resultate sind nun bekannt. Alle Informationen sind dem provisorischen Wahlbericht zu entnehmen.
Der Studierendenrat (SR) mit 40 Sitzen ist das Parlament der SUB. Der SR befindet über Massnahmen, die zur Wahrung der Interessen der Studierenden zu ergreifen sind. Er wählt und beaufsichtigt den Vorstand sowie die SUB-Delegierten in universitären Kommissionen. Er entscheidet über Statuten und Reglemente und legt die politischen Positionen der SUB fest.
Bis am 10. Februar 2025 konnten die Absicht zur Listeneingabe ankündigt und neue Listen gebildet werden.
Die definitive Listeneingabe mit allen Kandidierenden inklusive Wahlunterlagen erfolgte am 10. März 2025.
Die Studierenden können vom 24. März – 14. April 2025 den Studierendenrat wählen.
Bist du SUB-Mitglied und willst dich im Studierendenrat einbringen? Du kannst entweder für eine bestehende Fraktion kandidieren oder deine eigene Fraktion gründen. Alle Informationen zur Kandidatur findest du hier.
Für eine bestehende Fraktion kandidieren
Wenn du als neue kandidierende Person für eine bestehende Fraktion zu den Wahlen antreten willst, kannst du direkt Kontakt zur betreffenden Fraktion aufnehmen.
Alle Fraktionen müssen spätestens bis am 10.02.2025 ihre Absicht zur Listeneingabe ankündigen. Die definitive Listeneingabe mit allen Kandidierenden inklusive Wahlunterlagen erfolgt bis zum 10.03.2025.
Mit einer eigenen Liste antreten
Du kannst auch mit einer eigenen Liste, auf der mindestens eine Person kandidiert, antreten. Dafür muss auf der Liste mindestens eine Person kandidieren und 20 SUB-Mitglieder müssen schriftlich bestätigen, dass sie deine Liste unterstützen. Bis zum 10.02.2025 müssen alle (neuen und bestehenden) Fraktionen ihre Absicht zur Listeneingabe bei uns ankündigen.
Hier findest du allgemeine Informationen, die dir als Kandidat*in von Nutzen sein können, sowie Dokumente, die für die Kandidatur eingereicht werden müssen.
Wahlanleitung
1
Name
Size
Date
00_wegleitung_wahlen_2025.pdf Wegleitung für Kandidierende
Der Wahlvorschlag (Liste) muss bis spätestens Montag, 10. März 2025 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen enthalten, wie Sitze zu vergeben sind und keine Namen mehr als dreimal.
Die Wahlannahmeerklärung muss bis spätestens Montag, 10. März 2025 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Diese muss von allen Kandidierenden einer Liste unterschrieben und dem Wahlvorschlag/Liste beigelegt werden, um die Kandidatur für den SR zu bestätigen.
Eine Listenverbindung muss bis spätestens Montag, 10. März 2025 um 14:00 Uhr eingereicht werden. Auf der zweiten Seite des Dokuments können zudem Unterlistenverbindungen eingegangen werden.
Gruppierungen, die seit Beginn der Legislatur nach den Wahlen 2023 nicht im Studierendenrat vertreten sind, müssen die Bestätigung des Wahlvorschlags gemeinsam mit der Liste der Kandidierenden bis am 10. März um 12:00 Uhr einreichen.
Als SUB-Mitglied kannst du deine Studierendenvertretung wählen!
Der Studierendenrat wird nach Proporz gewählt. Es gilt grundsätzlich das gleiche System wie bei den Nationalratswahlen: Einerseits wählst du die Liste einer Partei (oder benutzt eine leere Liste). Anderseits hast du 40 Stimmen, die du frei auf verschiedene Kandidierende verteilen kannst. Du kannst eine kandidierende Person bis zu dreimal wählen. Du kannst auch nach Belieben Kandidierende streichen oder solche von anderen Listen hinzufügen (panaschieren).
Stimmabgabe
Jetzt den Studierendenrat wählen!
Wie wählen?
Das Wahlfenster ist bis am 14. April um 12:00 offen.
Wahlverfahren
Die Wahlen des Studierendenrates finden nach dem Proporzwahlverfahren statt, wie es auch bei den Wahlen für den Nationalrat sowie bei vielen Kommunalwahlen zum Einsatz kommt. Man wählt also eine der eingereichten Listen, die man mittels panaschieren, streichen und kumulieren verändern kann.
Die Listen
Da die Universität als ein einziger Wahlkreis definiert ist und der Studierendenrat 40 Sitze hat, befinden sich dementsprechend auf der Liste 40 Felder. Die Listen werden von den Gruppierungen eingereicht. Enthält eine Liste weniger Namen als Felder, so fallen die restlichen Stimmen der Liste zu.
Panaschieren, Streichen, Kumulieren
Die Listen können von den Wähler*innen abgeändert werden. Solange sich freie Plätze auf der Liste befinden, lässt sie sich mit Kandidierenden von anderen Listen beliebig ergänzen. Jede Stimme, die einer anderen Liste zufällt, wird der ursprünglichen Liste entzogen. Zusätzlich lassen sich die Stimmen für jede*n Kandidierende*n kumulieren. Ihr dürft jeden Namen maximal dreimal (nicht zweimal, wie bei den meisten Listenwahlen) auf die Liste schreiben, um der Person mehr Stimmen zu geben. Zudem dürft ihr Kandidierende von den Listen streichen. Wenn die Namen nicht durch Kandidierende anderer Fraktionen ersetzt werden, fallen die Stimmen der leeren Felder der Liste zu. Es kann auch eine leere Liste verwendet werden und mit beliebigen Kandidierenden gefüllt werden. Leere Listenplätze gehen in diesem Fall an keine Liste, ausser es wird eine entsprechende Liste im dafür vorgesehenen Feld eingetragen.
Listenverbindungen
Listen dürfen mittels Listenverbindungen miteinander verbunden werden. Jede Liste darf maximal einer Listenverbindung angehören. Die verbundenen Listen werden bei der Auszählung wie eine Liste behandelt.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Wahlen findest Du in den Statuten und im SR-Wahlreglement. Sofern etwas nicht im SR-Wahlreglement geregelt ist, gelten sinngemäss die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Art. 16 ff.).
Beachte aber, dass Du die Kandidierenden dreimal auf die Liste setzen kannst, nicht wie im Video zweimal. Um eine Person auf eine Liste zu setzen, musst Du sie nur anwählen und nichts dazu notieren. Streichen funktioniert durch rauslöschen der Person.
Wen wählen?
Folgende Fraktionen stellen sich zur Wahl:
Liste 1: Junge Grünliberale Uni Bern (JGLP)
Liste 2: Sozialdemokratisches Forum (SF)
Liste 3: Fachschaftsvertretung Uni Bern (FV)
Liste 4: Jungefreisinnige Uni Bern (JF)
Liste 5: Junge Mitte Uni Bern (JMUB)
Liste 6: Junge Grüne Uni Bern (JG)
Kandidierende 2025
Hier ist eine Übersicht über die Kandidierenden für die Studiratswahlen 2025.
Was ist überhaupt der Studierendenrat?
Der Studierendenrat (SR) ist das Parlament der SUB. Er besteht aus 40 Mitgliedern. Er will alle zwei Jahre gewählt. Der SR wählt und beaufsichtigt den Vorstand und weitere Mandatsträger*innen. Er legt die politischen Positionen der SUB fest. Er fällt grundsätzliche Entscheide zu den SUB-Dienstleistungen und entscheidet über die Strukturen der SUB.
Artikel in der bärner studizytig zu den Fraktionen und zu den Studiratswahlen 2025
Artikel in der bärner studizytig zur Wahlbeteiligung im Rahmen der Studiratswahlen 2025
Artikel in der bärner studizytig zu den Fraktionen und zu den Studiratswahlen 2021
Artikel in der bärner studizytig zu den Fraktionen im Rahmen der Wahlen 2019.
Warum wählen?
Ergreife die Gelegenheit und bestimme an der Uni mit! Du kannst entscheiden, wer zukünftig die Studierenden gegenüber der Uni politisch vertritt und was wir dabei fordern. Ebenso bestimmst du über die Zukunft der beliebten SUB-Dienstleistungen, wie z.B. von Studijob, des Campus Festivals, der Rechtsberatungen und des Sozialfonds.
Der SR beschäftigt sich mit wichtigen hochschulpolitischen Themen, die deinen Unialltag und dein Studium massgeblich mitprägen:
Finanzierung des Studiums: Kann ich die Studiengebühren bezahlen? Sollte das Studium überhaupt etwas kosten? Wer erhält ein Stipendium? Muss ich neben dem Studium arbeiten und wie kann ich das mit dem Studium vereinbaren? Muss ich Praktika absolvieren und werde dabei schlecht bezahlt?
Wohnen: Wohne ich in der Nähe der Uni, oder muss ich pendeln? Kann ich die Miete bezahlen?
Gleichstellung: Wie können wir sexuelle Belästigung an der Uni thematisieren und verhindern? Was können wir gegen Sexismus und Rassismus unternehmen? Wie können wir die horizontale und vertikale Segregation vermindern? Wie können wir Studierende mit Kind unterstützen? Wie können wir gendergerechte Sprache fördern?
Studium und Campus: Wie können wir die Lehre an der Uni fördern? Wie können wir das Mensaangebot verbessern? Warum schliessen Bibliotheken so früh? Weshalb sind Sprachkurse so teuer? Wie können wir Dozierende dazu bringen, mehr Podcasts anzubieten?
Generelle Kompetenzen: Jahresbudget SUB verabschieden, Positionspapiere SUB verabschieden, Mitarbeit in universitären Kommissionen (z.B. Kommission für Gleichstellung, Nachhaltigkeitskommission, Senat etc.), Jahresprogramme verabschieden, Reglemente ändern, über Gelder bestimmen (z.B. Rückstellungen), etc.
Events
Während der Wahlwoche finden zwei tolle Events statt – lerne alle Fraktionen am Fraktionsbasar kennen und debattiere mit Kandidierenden am Speed Debatting:
Fraktionsbasar
Mittwoch, 26. März 2025, 15:00 Uh (UniS Cafeteria)
Speed Debatting
Montag, 31. März 2025, 17:00 Uh (UniS Cafeteria)
Bist du SUB-Mitglied und willst dich im Studierendenrat einbringen? Du kannst entweder für eine bestehende Fraktion kandidieren oder deine eigene Fraktion gründen. Alle Informationen zur Kandidatur findest du hier.
Für eine bestehende Fraktion kandidieren
Wenn du als neue kandidierende Person für eine bestehende Fraktion zu den Wahlen antreten willst, kannst du direkt Kontakt zur betreffenden Fraktion aufnehmen.
Hier findest du alle Informationen und Dokumente, die für die Kandidatur eingereicht werden müssen.
Alle Fraktionen müssen spätestens bis am 10.02.2025 ihre Absicht zur Listeneingabe ankündigen. Die definitive Listeneingabe mit allen Kandidierenden inklusive Wahlunterlagen erfolgt bis zum 10.03.2025.
Mit einer eigenen Liste antreten
Du kannst auch mit einer eigenen Liste, auf der mindestens eine Person kandidiert, antreten. Dafür muss auf der Liste mindestens eine Person kandidieren und 20 SUB-Mitglieder müssen schriftlich bestätigen, dass sie deine Liste unterstützen. Bis zum 10.02.2025 müssen alle (neuen und bestehenden) Fraktionen ihre Absicht zur Listeneingabe bei uns ankündigen.
Hier findest du allgemeine Informationen, die dir als Kandidat*in von Nutzen sein können, sowie Dokumente, die für die Kandidatur eingereicht werden müssen.
Wahlanleitung
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Name
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00_wegleitung_wahlen_2025.pdf Wegleitung für Kandidierende
Der Wahlvorschlag (Liste) muss bis spätestens Montag, 10. März 2025 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen enthalten, wie Sitze zu vergeben sind und keine Namen mehr als dreimal.
Die Wahlannahmeerklärung muss bis spätestens Montag, 10. März 2025 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Diese muss von allen Kandidierenden einer Liste unterschrieben und dem Wahlvorschlag/Liste beigelegt werden, um die Kandidatur für den SR zu bestätigen.
Eine Listenverbindung muss bis spätestens Montag, 10. März 2025 um 14:00 Uhr eingereicht werden. Auf der zweiten Seite des Dokuments können zudem Unterlistenverbindungen eingegangen werden.
Gruppierungen, die seit Beginn der Legislatur nach den Wahlen 2023 nicht im Studierendenrat vertreten sind, müssen die Bestätigung des Wahlvorschlags gemeinsam mit der Liste der Kandidierenden bis am 10. März um 12:00 Uhr einreichen.
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