Hast du Interesse, dich bei einer Kommission der SUB zu engagieren? Melde dich beim SR-Präsidium (sr-praesidium.sub@unibe.ch).
Geschäftsprüfungskommission (GPK, 3 SR-Mitglieder)
Sie prüft die Geschäftsführung (Art. 26 SR-Geschäftsreglement). Ständige Untersuchung besonders im Rahmen der Jahresberichte. Untersucht aber insbesondere einzelne Vorkommnisse, zu deren Untersuchungen sie vom Rat oder vom VS beauftragt wurde oder die sie selbst für untersuchungswürdig hält. Sie überprüft zudem Verwarnungen und Entlassungen, welche der SUB-Vorstand gegenüber den Angestellten ausgesprochen hat. In den letzten Jahren hat es sich auch eingebürgert, dass sie dem SR Auskünfte zur richtigen Reglementsauslegung gab, dazu ist sie aber reglementarisch nicht verpflichtet.
Finanzkommission (FiKo, mind. 5 SR-Mitglieder)
Prüft den Finanzhaushalt der SUB, die Jahresrechnung, das Budget und die Finanzvorlagen. Wacht über die Verwendung der bewilligten Kredite (Art. 27 SR-Geschäftsreglement).
Vorstandswahlkommission (mind. 3 SR-Mitglieder, jede im Rat vertretene Gruppierung hat Einsitzrecht)
Führt Bewerbungsgespräche für neu zu besetzende Vorstandssitze durch und gibt dem Rat eine Wahlempfehlung ab (Art 27bis SR-Geschäftsreglement) Gemäss Gewohnheitsrecht können sich verhinderte Kommissionsmitglieder durch andere Mitglieder ihrer Fraktion vertreten lassen, so dass alle Fraktionen über die Bewerbenden informiert sind.
Kommunikationskommission (KomKom, unbeschränkte Anzahl SR-Mitglieder)
Beaufsichtigt die Aktivitäten der SUB in Zusammenhang mit dem SUB-Medium (SUB-Seiten in der bärner studizytig) und der SUB-Kommunikation (Art 27ter SR-Geschäftsreglement). Bereitet die SR-Geschäfte zum SUB-Medium und zur Kommunikation vor. Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Partnerorganisation und dem Aushandeln des Leistungsvertrag.
Festkommission (FeKo, mind. 5 SR-Mitglieder, jede Fraktion hat Einsitzrecht)
Beaufsichtigt und begleitet die Organisation des CAMPUSFESTIVAL (Art 27quater SR-Geschäftsreglement). Muss die Zusammensetzung des Unifest-OK bestätigen und entscheidet darüber, ob und wie viele OK-Mitglieder entschädigt werden (Art. 5 Unifest-Reglement). Kann Ausnahmen von den allgemeinen CAMPUSFESTIVAL-Werbe-Grundsätzen beschliessen (Art. 18 UFR). Bespricht das CAMPUSFESTIVAL-Budget vor (Art. 19 UFR). Entscheid darüber, ob und wie viel eines allfälligen CAMPUSFESTIVAL-Gewinns an Fachschaften und Gruppierungen ausgeschüttet wird (Art. 23 Abs. 5 UFR).
Hochschulpolitische Kommission (HoPoKo, 8 SUB-Mitglieder, beratende Stimme des VS)
Beschäftigt sich mit der Hochschulpolitik und informiert den SR laufend über Ereignisse und Diskussionen. Die Mitglieder der Kommission bringen sich in die thematischen Kommissionen des VSS ein. Kann neue Positionspapiere oder Änderungen an bestehenden Positionspapieren erarbeiten und dem SR zur Genehmigung unterbreiten (Art. 27quinquies SR-Geschäftsreglement).
Sozialfondskommission (Sofoko, 3 SR-Mitglieder, 2 VS-Mitglieder, 1 Vertretung Mittelbauvereinigung)
Entscheidet über die Vergabe von Darlehen und Stipendien an finanziell bedürftige Studierende gemäss dem Sozialfondsreglement und der Darlehens- und Stipendienordnung. Diskutiert SR-Entscheide in Zusammenhang mit dem Sozialfonds. Wird auch über die Vergabe von Beiträgen aus dem Diversitätsfonds der SUB (für dem Studium zu gute kommenden, aber nicht obligatorische Aktivitäten) entscheiden, sobald Mittel für den Diversitätsfonds eingeworben sind. Die Sofoko trifft sich häufig (ca. alle 2 Wochen während dem Semester) und fällt Entscheide, welche für die betroffenen Studierenden sehr entscheidend sein können, weshalb ein Engagement dort spannend, aber auch mit grosser Verantwortung verbunden ist.
Ersatz Sozialfondskommission (1 SR-Mitglied, 1 VS-Mitglieder, 1 MVUB)
Vertreten die ordentlichen Sofoko-Mitglieder, wenn diese an den Sitzungen verhindert sind.
Stiftung Sozialkasse (3 SUB-Mitglieder)
Universitäre Kommission für die Unterstützung notleidender Studierender, in diesem Sinn ähnliche Aufgaben wie der Sozialfonds. Zuständig für Beiträge über 6000 Franken. Die SUB stellt genau die Hälfte der Delegierten, weshalb zuverlässiges Erscheinen wichtig ist.
SUB-Kultur (mind. 1 VS, mind. 3 SR, alle SUB-Mitglieder wählbar, Mitgliederzahl unbeschränkt)
Organisiert Kulturveranstaltungen sowie Anlässe zu bildungspolitischen und kulturellen Anlässen (Art. 1 SUB-Kultur-Kommissionsreglement).
VSS-Delegierte (2 VS-Mitglieder, 4 beliebige SUB-Mitglieder)
Vertreten die SUB an den zweimal jährlich stattfinden Delegiertenversammlungen des Verbands Schweizer Studierendenschaften (VSS). Der VSS vertritt die Schweizer Studierenden auf nationaler und internationaler Ebene, unterstützt die Sektionen und erarbeitet hochschulpolitisches Wissen und hochschulpolitische Positionen. Die DV hat innerhalb des VSS ähnliche Aufgaben wie der SR in der SUB, erfahrungsgemäss beschliesst sie neben den innerorganisatorischen Fragen (wie Wahl der VSS-Exekutive oder Finanzen) v.a. politische Positionen.
VSS-Ersatzdelegierte (2 VS-Mitglieder, 4 beliebige SUB-Mitglieder)
Vertreten die VSS-Delegierten bei Abwesenheit. In der Praxis werden VSS-Ersatzdelegierte voll in die Vorbereitung eingebunden und können meist an DVs teilnehmen, da praktisch immer Delegierte gibt, die nicht die ganze 2 Tage an die DV kommen können. Wer sich als Ersatzdelegierte*r aufstellt, sollte daher im Mai Zeit haben.
Rekurskommission der SUB (mind. 6 Mitglieder, wählbar sind SUB-Mitglieder und ehemalige SUB-Aktive, keine VS und SR-Mitglieder, max. 2/3 von einem Geschlecht, mind. 2/3 Angehörige der juristischen Fakultät)
Judikative der SUB. Beurteilt Beschwerden gegen Entscheide von SR, VS und Fachschaftsorganen und gegen Wahlen und Abstimmungen sowie Kompetenzstreitigkeiten zwischen SUB-Organen (Art. 50 SUB-Statuten). Auch zuständig für Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Leistungsvertrag mit dem SUB-Medium. Wird nach demselben Verfahren wie VS gewählt.
Sozialkommission VSS (SoKo, 1 Sitz)
Gleichstellungskommission VSS (CodEg, 1 Sitz)
Kommission für Internationales und Solidaritätsarbeit VSS (CIS, 1 Sitz)
Hochschulpolitische Kommission des VSS (HoPoKo, 1 Sitz)
Berner Bildungskoalition (BBK, SUB-Mitglieder, unbeschränkt)
Zusammenschluss aus diversen bildungspolitischen Gruppierungen, welche sich gegen den Abbau in der Bildung einsetzt. Ist seit längerer Zeit inaktiv, könnte aber reaktiviert werden.
SR-Geschäftsreglementskommission (alle SUB-Mitglieder, unbeschränkt)
Hat den Auftrag, das Geschäftsreglement des SRs zu überarbeiten. Wurde am 7. März 2019 gegründet.
Arbeitsgruppe Diversität (alle SUB-Mitglieder, unbeschränkt)
Ermöglicht es Studierenden Massnahmen für mehr Diversität an der Uni Bern auszudenken und umzusetzen.
Arbeitsgruppe Gleichstellung (alle SUB-Mitglieder, unbeschränkt)
Ermöglicht es Studierenden Massnahmen für mehr Gleichstellung an der Uni Bern auszudenken und umzusetzen.
Nachhaltigkeitskommission der SUB (alle SUB-Mitglieder, unbeschränkt)
Interessierte Studierende der Universität Bern treffen sich im Rahmen dieser Kommission mehrmals pro Semester, um gemeinsam diverse ökologische Anliegen an der Universität Bern zu verfolgen. Seit dem Herbst 2023 liegt der Arbeit der Kommissionsmitglieder ein Papier mit diversen möglichen Projekten vor, die verfolgt werden. Darunter:
– Papierverbrauch (Lehre, Administration und Bibliotheken)
– Die Klimaziele der Universität Bern beobachten
– Das Menüdesign in den Mensen
– Monitoring des Ampelsystems, das der Reiseplattform für Dienstreisen zugrundeliegt.
Lust mituzmachen oder offene Fragen? Melde dich beim zuständigen Vorstandsmitglied.
Arbeitsgruppe Digitalisierung (alle SUB-Mitglieder, unbeschränkt)
Ermöglicht es Studierenden sich zum Thema Digitalisierung auszutauschen und die Handhabung und die Stossrichtung der SUB und der Uni Bern bezüglich Digitalisierung mitzugestalten.