Veranstaltungskalender-Verordnung
vom 13.4.2017
Art. 1 Bedingungen für die Veröffentlichung
Veranstaltungen können im SUB-Veranstaltungskalender gepostet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Die Träger*innenschaft des Events befindet sich im studentischen Bereich. Das heisst, dass Veranstaltungen von Fachschaften, SUB-Gruppierungen einschliesslich SR-Fraktionen, des VSS und seiner Sektionen sowie der SUB selbst geteilt werden. Bei Träger*innenschaften, die hier nicht aufgezählt wurden, liegt die Entscheidung bei den Veranstaltungskalender-Administrator*innen. Der Eventkalender dient nicht für das Teilen von Veranstaltungen der Kulturpartner und für kommerzielle Veranstaltungsorganisatoren. Events, die von studentischen Gruppierungen in Zusammenarbeit mit kommerziellen Veranstaltungsorganisatoren durchgeführt werden, können ausnahmsweise genehmigt werden.
- Die Veranstaltung hat ein überwiegend studentisches Zielpublikum.
- Die Veranstaltung steht grundsätzlich allen Studierenden offen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sexueller Orientierung. Veranstaltungen mit Teilnehmer*innenbeschränkung werden geteilt, wenn zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch eine substantielle Menge an Eintritten verfügbar ist.
- Die Beschreibung für den Veranstaltungskalender ist in gendergerechter Sprache geschrieben.
- Der Inhalt der Veranstaltung hat keinen diskriminierenden Charakter, Rassistische, sexistische und anders diskriminierend motivierte Veranstaltungen sind vom Veranstaltungskalender ausgeschlossen.
- Die Veranstaltung findet in der Region Bern statt.
Art. 2 Administrator*Innen
Der Veranstaltungskalender wird von zwei Administrator*innen betreut. Die Administrator*innen sind zwei Personen des SUB-Vorstands, der ressortverantwortlichen Person für Kultur sowie einem weiteren Vorstandsmitglied. Zudem besitzt die IT-verantwortliche Person der SUB Administrator*innenrechte, sie beschäftigt sich jedoch nicht mit der Entscheidung über die Aufnahme von Veranstaltungen.
Art. 3 Aufgaben der Administrator*innen
Die Administrator*innen erhalten das Login zum Veranstaltungskalender -Back-End und genehmigen die eingehenden Veranstaltungen. Genehmigt werden Veranstaltungen, die die in Art. 1 genannten Bedingungen erfüllen. Veranstaltungen, die aus nicht aufgeführten Gründen dem Ansehen der SUB schaden können, können von den Administrator*innen abgelehnt werden.
Art. 4 Zugang zum Kalender für Veranstaltungsorganisator*innen
Auf Anfrage übermittelt ein*e Administrator*in den Link zum Teilen einer Veranstaltung, nachdem die Träger*innenschaft gemäss obenstehenden Bedingungen geprüft wurde. Dies geschieht im Eigenermessen der Administrator*innen, wobei im Zweifelsfall die Vorstandsmeinung eingeholt wird. Zusätzlich wird der Link einmal pro Semester an die Fachschaften und SR-Fraktionen verschickt.
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Frühere Erlässe
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