3.23 – E-Mail-Versandsverordnung

 

ASS 3.23

E-Mail-Versandverordnung der SUB (MailV)

vom 1. Januar 2025 (Stand am 1. Januar 2025)

 

Der Vorstand der SUB,

gestützt auf Artikel 25 Absatz 2 der Statuten der SUB1

beschliesst:

 

Erster Kapitel: Mailversand

 

Erster Abschnitt Zweck

Art. 1 Zweck
Dieses Reglement regelt die Modalitäten für den Versand von Massen-E-Mails an SUB-Mitglieder durch die Organisationseinheiten der SUB, namentlich den Studierendenrat, den Vorstand und die Fachschaften.

 

Zweiter Abschnitt: Berechtigte

Art. 2 SUB-Organe 

  1. Die SUB als öffentlich-rechtliche Körperschaft ist, berechtigt, sich via E-Mail an ihre Mitglieder zu wenden.
  2. Befugt zum Versand nach diesem Reglement sind alle Organisationseinheiten der SUB.
  3. Die «Richtlinien zu elektronischem Anschlagbrett und Massen-E-Mails2» der Universität Bern sind für die SUB nicht bindend, können aber als Leitfaden dienen.

Art. 3 Andere studentische Stellen
Über alle Anträge zur Benutzung des Versands durch andere studentische Stellen (insb. SUB-Gruppierungen) entscheidet der Vorstand nach Ermessen. Es besteht kein Anspruch auf Versand.

Art. 4 Nicht studentische Stellen

  1. Über den Versand von Stellen, die nicht von Studierenden sind, entscheidet der Vorstand unter Berücksichtigung der «Richtlinien zu elektronischem Anschlagbrett und Massen-E-Mails» der Universität Bern.
  2. Gesuche von Stellen, die nicht von Studierenden sind, müssen dem Vorstand spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Versanddatum zur Prüfung unterbreitet werden.

Art. 5 Häufigkeit

  1. Die Organisationseinheiten werden angehalten, möglichst selten Massen-E-Mails zu verschicken. Insbesondere werden keine Nachversände (z.B. Erinnerungen oder Dankesschreiben) durchgeführt. Die Zusammenfassung diverser Anliegen in einem E- Mail liegt im Ermessen des Vorstandes.
  2. Für die Regelmässigkeit des Versandes liegt im Zweifelsfall das Ermessen beim Vorstand.
  3. Wird die angemessene Regelmässigkeit überschritten, kann der Vorstand eine Sperre für den Versand von Massen-E-Mails vorsehen. Diese Sperre gilt maximal bis zum Ende des jeweiligen Semesters.

Art. 6 Campusmail

  1. Der Vorstand versendet regelmässig ein Campusmail an alle SUB-Mitglieder, welches Informationen für die Mitglieder beinhaltet.
  2. Während der vorlesungsfreien Zeit kann die Regelmässigkeit angepasst werden.

 

Dritter Abschnitt: Inhaltliche Anforderungen

Art. 7 Inhaltliche Anforderungen

  1. Mitteilungen müssen folgenden Anforderungen genügen:
    a. Die zu versendenden Mitteilungen müssen sachlich abgefasst sein.
    b. Die Mitteilungen dürfen nicht gegen die Rechtsordnung verstossen, Rechte Dritter verletzen, keinen rassistischen, sexistischen oder pornografischen Inhalt haben oder sonst anstössig sein.
    c. Politische Mitteilungen haben sich auf hochschulpolitische Inhalte zu beschränken.
    d. Die Mitteilungen sind in geschlechtergerechter Sprache zu verfassen.
    e. Die Mitteilungen dürfen keine direkten Links auf privatwirtschaftliche Unternehmen mit kommerziellem Inhalt umfassen. Kommerzielle Angebote sind höchstens dann zulässig, wenn sie in direkt studienbezogenem Interesse der Studierenden stehen.
  2. Für die Angemessenheit des Inhaltes liegt im Zweifelsfall das Ermessen beim Vorstand.

 

Vierter Abschnitt: Versand

Art. 8 Zuständigkeit Durchführbarkeit

  1. Für den Versand an alle SUB-Mitglieder ist der Vorstand zuständig. Er kann die Mitarbeitenden der SUB beiziehen.
  2. Für den Versand an einzelne Fachschaften sind die Fachschaften selbst zuständig.

 

Zweites Kapitel: Schlussbestimmungen

 

Art. 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung per sofort in Kraft.

Art. 10 Änderungen
Diese Verordnung kann jederzeit durch den Vorstand der SUB revidiert werden. Änderungen bezüglich der Berechtigung zum Versand treten grundsätzlich jedoch erst auf das folgende Semester in Kraft.

 

Änderungstabelle – nach Artikel

Element Änderung Inkrafttreten Beschluss
Erlass Totalrevision 01.01.2025 01.11.2025

 

Änderungstabelle – nach Inkrafttreten

Inkrafttreten Element Änderungen Beschluss
01.01.2025 Erlass Totalrevision 01.11.2024

 

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1 ASS 1.01
2 aufrufbar unter: https://www.unibe.ch/e152701/e322683/e325067/e323206/ul_rl_elektronisches_anschlagbrett_und_massen_emails_ger.pdf

 

Frühere Erlässe

1
NameSizeDate
3_23_mailv_2025-01-01.pdf 01.01.2025

Only available in German

141.7 KB 2025-01-1 01.01.2025 2025-01-01 01.01.2025
141.7 KB01.01.2025
20100922_e-mail-versand.pdf 22.09.2010

Only available in German

9.41 KB 2010-09-22 22.09.2010 2010-09-22 22.09.2010
9.41 KB22.09.2010
20170512_e_mailversand.pdf 18.04.2012

Only available in German

54.66 KB 2012-4-18 18.04.2012 2012-04-18 18.04.2012
54.66 KB18.04.2012

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