2.013 – Leitlinien zu den Gesprächen mit Kandidierenden und Gäst*innen

 

Leitlinien zu den Gesprächen mit Kandidierenden und Gäst*innen

vom 12. Dezember 2024 (Stand am 12. Dezember 2024)

Der Studierendenrat,
gestützt auf Artikel 27 Absatz 2 des Geschäftsreglements des Studierendenrats1,
beschliesst:

 

Art. 1 Grundsätze

  1. Den Kandidierenden und Gäst*innen ist mit Respekt zu begegnen und ihnen ist zuzuhören.
  2. Der Konsum von Nahrungsmitteln und alkoholischen Getränken ist während den Gesprächen zu unterlassen.
  3. Die Sitzordnung ist so zu gestalten, dass niemand hinter oder über den Kandidierenden und Gäst*innen sitzt.
  4. Fragen sind klar und wohlwollend zu formulieren. Das Präsidium kann bei Unklarheiten dazu anhalten, die Frage zu präzisieren.
  5. Zu Beginn der Gespräche stellen sich die Fraktionen kurz vor.

Art. 2 Gespräche mit Kandidierenden

  1. Laptops sind zuzuklappen.
  2. Für die Bewerbung nicht relevante Fragen (z.B. Religionszugehörigkeit) sowie Fangfragen sind nicht gestattet und müssen von den Kandidierenden nicht beantwortet werden.
  3. Die Vorstellung und Fragerunde an die Kandidierenden betragen pro Kandidierende Person maximal 15 Minuten

 

Änderungstabelle – nach Artikel

Element Änderung Inkrafttreten Beschluss
Erlass Erstfassung 12.12.2024 12.12.2024

 

Änderungstabelle – nach Inkrafttreten

Inkrafttreten Element Änderungen Beschluss
12.12.2024 Erlass Erstfassung 12.12.2024

 

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1 ASS 2.010

 

Frühere Erlässe

1
NameSizeDate
20140305_leitlinienvswahlen.pdf 05.03.2014

Only available in German

24.75 KB 2014-04-5 05.04.2014 2013-04-05 05.04.2013
24.75 KB05.04.2013
20181127_2_013_leitlinien_wahlvs.pdf 27.11.2018

Only available in German

30.41 KB 2018-11-27 27.11.2018 2018-11-27 27.11.2018
30.41 KB27.11.2018

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