Leitlinien zu den Gesprächen mit Kandidierenden und Gäst*innen
vom 12. Dezember 2024 (Stand am 12. Dezember 2024)
Der Studierendenrat,
gestützt auf Artikel 27 Absatz 2 des Geschäftsreglements des Studierendenrats1,
beschliesst:
Art. 1 Grundsätze
- Den Kandidierenden und Gäst*innen ist mit Respekt zu begegnen und ihnen ist zuzuhören.
- Der Konsum von Nahrungsmitteln und alkoholischen Getränken ist während den Gesprächen zu unterlassen.
- Die Sitzordnung ist so zu gestalten, dass niemand hinter oder über den Kandidierenden und Gäst*innen sitzt.
- Fragen sind klar und wohlwollend zu formulieren. Das Präsidium kann bei Unklarheiten dazu anhalten, die Frage zu präzisieren.
- Zu Beginn der Gespräche stellen sich die Fraktionen kurz vor.
Art. 2 Gespräche mit Kandidierenden
- Laptops sind zuzuklappen.
- Für die Bewerbung nicht relevante Fragen (z.B. Religionszugehörigkeit) sowie Fangfragen sind nicht gestattet und müssen von den Kandidierenden nicht beantwortet werden.
- Die Vorstellung und Fragerunde an die Kandidierenden betragen pro Kandidierende Person maximal 15 Minuten
Änderungstabelle – nach Artikel
| Element | Änderung | Inkrafttreten | Beschluss |
| Erlass | Erstfassung | 12.12.2024 | 12.12.2024 |
Änderungstabelle – nach Inkrafttreten
| Inkrafttreten | Element | Änderungen | Beschluss |
| 12.12.2024 | Erlass | Erstfassung | 12.12.2024 |
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1 ASS 2.010
Frühere Erlässe
1
6a896a42c6
| Name | Size | Date |
|---|---|---|
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20140305_leitlinienvswahlen.pdf
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