1.22 – Campusfestival-Reglement

1.22 Campusfestival-Reglement
(CFR)

vom 6. November 2025

Stand am 6. November 2025


Der Studierendenrat,
gestützt auf Art. 41 Abs. 3 GSR1,
beschliesst:

Art. 1 Allgemeines

1 Die SUB setzt sich für die Durchführung eines Campusfestivals ein.
2 Das Fest dient dazu, das Zusammengehörigkeitsgefühl sämtlicher SUB-Mitglieder zu stärken und die SUB bei ihnen bekannter zu machen.
3 Zu diesem Zweck schliesst die SUB einen Leistungsvertrag mit einer Partner*innenorganisation ab.
4 Die Partner*innenorganisation ist verantwortlich für die Planung und Durchführung des Campusfestivals.

Art. 2 Partner*innenorganisation

1 Partner*innenorganisation können Vereine, Fachschaften oder andere gemeinnützige juristische Personen sein.
2 Sie darf als Organisation keine parteipolitischen oder religiösen Zwecke verfolgen.

Art. 3 Pflichten der SUB

1 Die SUB respektiert die organisatorische und personelle Freiheit der Partner*innenorganisation.
2 Die SUB kann sich im Leistungsvertrag zu Liquiditätsvorschüssen und Subventionen in einer zum Voraus bestimmten Höhe verpflichten.
3 Die SUB kann sich verpflichten, die Partner*innenorganisation im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.

Art. 4 Pflichten der Partner*innenorganisation

Die Partner*innenorganisation verpflichtet sich zur Durchführung des Campusfestivals und aller dafür notwendigen Tätigkeiten im Rahmen des Leistungsvertrags.

Art. 5 Vertragsinhalt

1 Zwingend im Leistungsvertrag geregelt sein müssen:

a. Die Dauer und Befristung sowie allfällige Kündigungsoder Verlängerungsmöglichkeiten des Leistungsvertrags gemäss Artikel 7 Absatz 1.
b. Das primäre Zielpublikum des Campusfestivals sind die Studierenden der Universität Bern.
c. Das Campusfestival hat im Einklang mit den Werten der SUB stattzufinden.
d. Fachschaften sowie SUB-Gruppierungen müssen die Möglichkeiten erhalten, eigene Bars und Rahmenprogramme anzubieten.
e. Die finanziellen Leistungen zwischen der SUB und der Partner*innenorganisation.
f. Die Leistungen bezüglich Kommunikationskanälen der SUB
g. Etwaige unentgeltliche Ticketkontingente zugunsten der SUB.
h. Die Partner*innenorganisation gewährt der Festkommission (FeKo) und dem SUB-Vorstand uneingeschränktes Einsichtsrecht in sämtliche Unterlagen sowie Beiwohnrecht bei Sitzungen.

2 Der Leistungsvertrag kann weitere Punkte regeln.

Art. 6 Verfahren bezüglich Leistungsvertrags

1 Der SUB-Vorstand erarbeitet gemeinsam mit der FeKo die zentralen Punkte des Leistungsvertrags. Er wählt sodann zusammen mit der FeKo eine geeignete Partner*innenorganisation aus. Der Leistungsvertrag wird anschliessend mit der Partner*innenorganisation ausgehandelt und muss durch den Studierendenrat genehmigt werden.
2 Nach Ablauf der Beschwerdefrist gegen den SR-Beschluss über die Genehmigung des Leistungsvertrags unterzeichnet der Vorstand den Leistungsvertrag.
3 Wurde gegen den SR-Beschluss Beschwerde erhoben, so darf der Leistungsvertrag erst unterzeichnet werden, sobald die Beschwerde rechtskräftig abgewiesen ist

Art. 7 Fristbestimmungen und Zeitplan

1 Die Zeitdauer und Befristung des Leistungsvertrags sowie allfällige Kündigungs- oder Verlängerungsmöglichkeiten werden zum Voraus bestimmt.
2 Die Festsetzung des Vertragsbeginns erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Genehmigung des Leistungsvertrags durch den SR und die damit verbundene Beschwerdefrist gemäss Art. 34 Abs. 1 RKR2.

Art. 8 Inkrafttreten

1 Dieses Reglement tritt mit der Publikation in der Amtlichen Sammlung der SUB (ASS) in Kraft.
2 Das Campusfestivalreglement vom 11. April 2025 wird aufgehoben.

 

Änderungstabelle – nach Artikel

Element Änderung Inkrafttreten Beschluss
Erlass Totalrevision 06.11.2025 06.11.2025

Änderungstabelle – nach Inkrafttreten

Inkrafttreten Element Änderungen Beschluss
Erlass Totalrevision 06.11.2025 06.11.2025

 


1 ASS 2.1.
2 ASS 1.03.


Frühere Erlässe

1
NameSizeDate
1_22_Campusfestivalreglement_CFR_11042025.pdf 11.04.2026

only available in german

126.13 KB 2026-07-05 05.07.2026 2026-07-05 05.07.2026
126.13 KB05.07.2026
1_2200_unifestreg_20240314.pdf 14.03.2024

Only available in German

137.62 KB 2024-3-14 14.03.2024 2024-03-14 14.03.2024
137.62 KB14.03.2024
20100922_unifest-richtlinien.pdf 22.09.2010

Only available in German

31.3 KB 2010-9-22 22.09.2010 2010-09-22 22.09.2010
31.3 KB22.09.2010
20120213_unifestreglement.pdf 08.02.2012

Only available in German

39.76 KB 2012-2-08 08.02.2012 2012-02-08 08.02.2012
39.76 KB08.02.2012
20130624_unifestreglement.pdf 24.06.2013

Only available in German

71.42 KB 2012-6-24 24.06.2012 2012-06-24 24.06.2012
71.42 KB24.06.2012
20150521unifestreglement.pdf 21.05.2015

Only available in German

39.4 KB 2012-5-21 21.05.2012 2012-05-21 21.05.2012
39.4 KB21.05.2012
20150924unifestreglement.pdf 24.09.2015

Only available in German

40.66 KB 2015-9-24 24.09.2015 2015-09-24 24.09.2015
40.66 KB24.09.2015
20160303unifestivalreglement.pdf 03.03.2016

Only available in German

40.56 KB 2016-3-3 03.03.2016 2016-03-03 03.03.2016
40.56 KB03.03.2016
20181101_1_2200_unifestreglement.pdf 13.11.2018

Only available in German

150.34 KB 2018-11-13 13.11.2018 2018-11-13 13.11.2018
150.34 KB13.11.2018

9

79bf2b7f34