1.21 – Kulturkommissionsreglement

 

Kulturkommissionsreglement (KuKoR)

vom 1. März 2025

Stand: 01.03.2025

Der Studierendenrat,
gestützt auf Artikel 47 GSR1,
beschliesst:

 

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

  1. Die Kommission «SUB-KULTUR» organisiert studentische Kulturveranstaltungen zur Förderung der gegenseitigen Begegnung und studentischem Engagement.
  2. Zusätzlich pflegt sie Kontakte zu den Fachschaften und Gruppierungen und bietet sich als beratende und werbende Plattform an.

Art. 2 Periodizität
Pro Semester wird mindestens ein Anlass durchgeführt.

Art. 3 Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt über den Budgetposten SUB-KULTUR

Art. 4 Auftreten
Die Kommission tritt gegen aussen unter dem Namen «SUB-KULTUR» auf.

 

2. Abschnitt: Organisation und Aufgaben der Kommission

Art. 5 Konstituierung
Die Kommission setzt sich aus mindestens einem Vorstandsmitglied, mindestens einem Ratsmitglied sowie weiteren SUB-Mitgliedern zusammen.

Art. 6 Sitzung der Kommission

  1. Der Vorsitz wird von einem Vorstandsmitglied eingenommen.
  2. Die Kommission entscheidet mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet der*die Vorsitzende.
  3. Über die Sitzungen wird Protokoll geführt.

Art. 7 Pflichten der Kommission

  1. Die Kommission ist für die Jahresplanung und die Durchführung ihrer Anlässe verantwortlich.
  2. Die Kommission kann für die Organisation der einzelnen Anlässe weitere Personen hinzuziehen. Diese haben in der Kommission eine beratende Stimme.
  3. In Absprache mit dem Vorstand kann die Kommission Mitarbeitende der SUB zur Erfüllung ihrer Aufgaben beiziehen.

 

3. Abschnitt: Die einzelnen Anlässe

Art. 8 Referent*innen und Kulturschaffende

  1. Für Anlässe sollen Personen verschiedener Couleur eingeladen werden, namentlich Vertreter*innen verschiedener Organisationen, Wissenschafter*innen verschiedener Disziplinen und Studierende. Die Referent*innen werden von der Kommission ausgewählt und eingeladen.
  2. Für Kulturveranstaltungen sollen in erster Linie Studierende der Universität Bern, die sich kreativ und künstlerisch ausdrücken möchten, unterstützt werden.

Art. 9 Themen
Die Themen werden unter Berücksichtigung von Aktualität und Relevanz von der Kommission bestimmt

Art. 10 Information
Die Anlässe sollen an der gesamten Universität mittels Plakaten, Flyern, sozialen Plattformen und weiteren Medien angekündigt werden. Eine Information in Zeitungen und ähnlichen Publikationen wird je nach Anlass erwogen.

Art. 11 Räumlichkeiten
Die Kommission wählt für den Anlass passende Räumlichkeiten aus und reserviert diese via SUB-Sekretariat.

Art. 12 Feedback
Es wird eine Feedbackmöglichkeit für Studierende bereitgestellt. Die Rückmeldungen der Studierenden sollen bei zukünftigen Veranstaltungen berücksichtigt werden.

 

Änderungstabelle – nach Artikel

Element Änderung Inkrafttreten Beschluss
Erlass Totalrevision 01.03.2025 13.02.2025

Änderungstabelle – nach Inkrafttreten

Inkrafttreten Element Änderungen Beschluss
01.03.2025 Erlass Totalrevision 12.02.2025

 

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1 ASS 2.1

 

Frühere Erlässe

1
NameSizeDate
1_21_skreg_2007_03_22.pdf 22.03.2007

Only available in German

17.99 KB 2007-3-22 22.03.2007 2007-03-22 22.03.2007
17.99 KB22.03.2007
1_2100_skreg_20091210.pdf 10.12.2009

Only available in German

134.78 KB 2009-12-10 10.12.2009 2009-12-10 10.12.2009
134.78 KB10.12.2009

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